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Tierseuchenkasse erhebt ab 2011 wieder Beiträge
(Stand: 17.11.2010) Pferdehalter, die eigene oder fremde Pferde eingestallt haben, konnten sich in der Vergangenheit glücklich schätzen. In den letzten 26 Jahren mussten sie nur einmal, nämlich im Jahr 1998, Beiträge an die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK) entrichten. In den vorausgegangenen Jahrzehnten hatten sich so viele Rücklagen angesammelt, dass hieraus die laufenden Kosten gezahlt werden konnten. Die HTSK kalkuliert mit einer Rücklage von rund 20,-- Euro je Pferd um im Seuchenfall gezielt reagieren und Entschädigungsleitungen an die Tierhalter zahlen zu können. Durch die Zahl der gemeldeten Fälle von Infektiöser Anämie wurden im September dieses Jahres allein 800 Pferde neu gemeldet.
Dieser Zuwachs auf jetzt rund 61.000 Pferde sowie die laufenden Ausgaben führen dazu, dass die HTSK ab dem kommenden Jahr wieder Beiträge erheben muss. Der Jahresbeitrag, den der Halter, also beispielsweise der Pensionsstallbetreiber oder der Reitverein, zu entrichten hat, wird voraussichtlich 1,30 € pro Pferd betragen. In anderen Bundesländern zahlen die Halter teilweise 1,30 € pro Pferd betragen. In anderen Bundeländern zahlen die Halter teilweise deutlich höhere Beiträge. So erhebt z.B. Sachsen 3,60 €, Baden-Württemberg 4,00 € und Schleswig-Holstein 4,20 € je Pferd. In Rheinland-Pfalz ist die Situation vergleicchbar mit der in Hessen. Dort werden ab 2011 auch wieder Beiträge erhoben. Nur Brandenburg ist dann noch beitragsfrei.
Als eine Besonderheit könnte es bezeichnet werdenb, dass die Tierseuchenkasse in Hessen auch die Abrechnung der Tierkörperbeseitigung vornimmt. Neben dem Beitrag, der für die Seuchenbekämpfung fällig wird, ist auch ein Jahresbeitrag in Höhe von 1,20 € pro Pferd für die Tierkörperbeseitigung vornimmt. Neben dem Beitrag, der für die Seuchenbekämpfung fällig wird, ist auch ein Jahresbeitrag in Höhe von 1,20 € pro Pferd für die Tierkörperbeseitigung zu entrichten, so dass sich eine Summe von 2,50 € ergibt. Fällt kein Kadaver zur Entsorgung an, sow wird im Folgejahr der Beitrag für die Tierkörperbeseitigung gutgeschrieben und mit dem Tierseuchenbeitrag verrechnet. Fällt aber ein Pferdekadaver zur Entsorgungh an, übernimmt zunächst die HTSK die Kosten, die derzeit bei etwa 90,-- € liegen. Das Land Hessen und die zuständigew Gemeinde erstatten der HTSK je ein Drittel dieses Beitrages. Für das letzte Drittel hgat der Pferdehalter aufzukommen, auf dessen nächster Jahresrechnung dieser Posten erscheint,.
Auf den ersten Blick mag dieses Verfahren der gemeinsamen Beitragserhebung für Tierseuchenbekämpfung und Tierkörperbeseitigung nicht so leicht zu durchschauen sein. Es hat sich aber gezeigt, dass dadurch erhebliche Verwaltungs- und Portokosten eingespart werden können.
Robert Kuypers Pferdesportverband Hessen
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