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08./09.10; 29./30.10.; 12./13.11.; 10./11.12.2011 Kombinierte Jugendleiterassistenten-Ausbildung (JULEICA)der Hessischen Pferdsportjugend in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen unter Leitung von Silvia Balduff in Alsfeld. Mitglieder von Vereinen im Pferdesportverband Hessen werden für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben in der pferdesportlichen und außersportlichen Jugendarbeit geschult. Die Inhalte der 4 Wochenenden umfassenden Ausbildung leiten sich aus der praktischen Jugendarbeit im Pferdesportverein ab:
- Aufgaben des Jugendleiters im Verein- Pädagogische Basiskompetenz
- Pferdesportliche Basiskompetenz
- Praxistraining
- Basiskompetenz Jugendarbeit
Erfolgreiche Absolventen dieser Ausbildung erhalten sowohl die Qualifikation zum Jugendleiterassistenten als auch zum Trainerassistenten im Pferdesport und sind berechtigt, die Jugendleitercard „Juleica“ zu beantragen, die mit zahlreichen Vergünstigungen verbunden ist. Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vorlage eines Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
- Besitz des DLA IV (kann auch während des Lehrgangs gegen gesonderte Gebühr abgelegt werden)
- Erste-Hilfe-Kurs mit 16 LE
Geeignete Pferde für Sitzübungen an der Longe sollten zum Lehrgang mitgebracht werden und können für 13,00 €/Nacht (Strohbox) untergestellt werden. Futter ist mitzubringen oder kann vor Ort erworben werden. Nach Absprache können sich auch mehrere Teilnehmer ein Pferd teilen. Die Kosten für die Pferdeunterbringung werden nach Beendigung des Lehrgangs auf alle Teilnehmer umgelegt. Die Teilnahmegebühr beträgt 260 € und schließt Unterkunft (im Mehrbettzimmer) und Verpflegung mit ein. Schriftliche Anmeldungen mit den geforderten Nachweisen (in Kopie) sowie Einzugsermächtigung oder Verrechnungsscheck über die Lehrgangsgebühr an: Pferdesportverband Hessen, z.Hd. Kyra Heinrich, Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771/8034-17, E-Mail: kyra(dot)heinrich(at)psv-hessen(dot)de
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Unterlagen.
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