Energiehilfen des Landes Hessen für Vereine

Im Rahmen des o.g. Förderprogramms der Landesregierung können gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen (LSBH) sind, ab März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten, um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren. Diese Förderung greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000,- € und ist auf maximal 5.000,- € gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Betrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden, die keiner Höchstfördergrenze unterliegt.

Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 01.03.2022 bis 28.02.2023. Ein Förderantrag kann also rückwirkend gestellt werden. Eine zweite Förderperiode (01.03.-31.12.2023) wird sich anschließen.

  • Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.
  • Der Antrag auf Energiehilfen kann ab dem 01.03.2023 ausschließlich digital über das Online-Formular unter https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe eingereicht werden.

Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch Energiekosten berücksichtigt werden, die bei der Nutzung fremder Sportstätten entstehen.  Die Art des Energieträgers spielt dabei keine Rolle.

Die Einzelheiten zu Beantragung und Erhalt der Billigkeitsleistung, insbesondere die Berechnung der Mehrkosten sowie die zu erbringenden Nachweise, entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den detaillierten Ausführungen in den FAQs des LSBH. Richtlinie und FAQs finden Sie unter https://innen.hessen.de/sport/energiehilfe.

Für telefonische Fragen zur Energiehilfe stehen Ihnen zudem die auf der o.g. Internet-Seite aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung, schriftliche Anfragen können per E-Mail an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.

lsb h-Präsidentin Juliane Kuhlmann würdigte kürzlich die umfassenden finanziellen Hilfsprogramme (Coronahilfen von Bund und vor allem Land Hessen, Qualifizierungsoffensive des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS), Restart-Programm des DOSB, Bundesenergiepreisbremsen) für den Sport (auch) in Hessen. Das aktuelle Landesprogramm der Energiehilfen für Vereine setzt diese Maßnahmenreihe nun fort: „Sport und Politik können den Vereinen zwar nicht alle Sorgen nehmen, aber die Botschaft ist klar: Unsere Vereine gehen nicht alleine durch die aktuell schwierigen Zeiten, in denen so viele Probleme gelöst werden müssen“.

Der LSBH wird auf seiner Internetseite über das aktuelle Energiehilfen-Programm informieren und seine Sonder-Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/ entsprechend aktualisieren.


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