Richteranwärter

Grundsätzlich ist die Richterlaufbahn in der APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) unter dem Abschnitt G „Turnierfachleute“ geregelt. Die Ausbildung beginnt mit der Tätigkeit als Richteranwärter. Hierfür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission erforderlich.
 
 
Untenstehende Dokumente bilden den Leitfaden zur Grundrichterprüfung:
Weitere Informationen werden über die Geschäftsstelle, 02771/8034-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, erteilt.

 


Aktuell

Please publish modules in offcanvas position.