M E R K B L A T T
Kennzeichnung der Pferde zum Reiten und Fahren im Walde
Das Fehlverhalten einzelner Reiter in Feld und Wald hat in der Öffentlichkeit zu einer kritischen Bewertung des Reitsportes schlechthin geführt. Die im Gegensatz dazu von uns Reitern angestrebte Aufgeschlossenheit weiter Bevölkerungskreise für unseren Sport ist jedoch nur zu erreichen, wenn wir deutlich machen können, dass wir für ein ordnungsgemäßes Reiten in Feld und Wald eintreten. Die gem. Zweiter Durchführungsverordnung zum Hessischen Forstgesetz hierfür vorgesehene Kennzeichnung der Pferde beim Reiten in Feld und Wald ist ein Schritt in diese Richtung. Sie erlaubt die Identifizierung von Pferd und Reiter und schafft damit die Grundlage für eine Inanspruchnahme bei Verursachung von Schäden aller Art - unabhängig davon, ob der Besitzer Mitglied eines Reitervereins ist oder nicht.
- Sie erhalten anbei ein Paar Kennzeichen laut DVO zum Hessischen Forstgesetz. Die Ausgabe und Registrierung erfolgt durch den Hessischen Reit- und Fahrverband. Der Datenschutz ist absolut gewährleistet
- Das Kennzeichen ist auf Sie, als Pferdebesitzer, eingetragen und nicht auf ein bestimmtes Pferd. Sie sind Tierhalter im Sinne des Gesetzes. Sie sind verantwortlich für den Einsatz Ihrer Pferde beim Reiten und Fahren in Feld und Wald und haben gegebenenfalls für verursachte Schäden aufzukommen.
- Die Kennzeichen sind an beiden Seiten des Pferdes sichtbar befestigen. Bei Zweispännern sind sie an den Außenseiten der Pferdeköpfe zu befestigen. Sie tragen eine Buchstaben-Ziffern-Kombination in Anlehnung an die Kfz-Kennzeichen. Die Geltungsdauer der Kennzeichen ist unbefristet. Die einmalige Unkostengebühr von € 10,-- plus MWST und anteilige Versandkosten pro Kennzeichenpaar ist keine Abgabe, sondern dient lediglich
der Kostendeckung der Aktion.
- Teilen Sie Anschriftenänderungen bitte dem Hessischen Reit- und Fahrverband mit.
- Sollten Sie Ihr Kennzeichen nicht mehr benötigen, so schicken Sie es bitte an den Pferdesportverband Hessen zurück.
- Übereignen Sie keinesfalls Ihr Kennzeichen selbständig anderen Personen. Geben Sie es auch bei Pferdeverkauf nicht mit dem Pferd weiter an den neuen Besitzer. Sie können es selbstverständlich für ein anderes Pferd Ihres Bestandes oder für ein neu angeschafftes Ersatzpferd verwenden.
- Teilen Sie einen etwaigen Verlust der Kennzeichen umgehend schriftlich unserer Geschäftsstelle mit. Es wird dann für ungültig erklärt, und Sie können dann ein neues Kennzeichen beantragen.
- Sollten Unklarheiten bestehen, so wird Sie die Geschäftsstelle unseres Verbandes gerne beraten.
Pferdesportverband Hessen e.V.
Rita Thielmann
Wilhelmstr. 24
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/8034-11
Fax: 02771/8034-20
e-mail: rita(dot)thielmann(at)psv-hessen(dot)de
www.psv-hessen.de
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