Ergänzend teilte uns Frau Huber, Tierärztin aus der Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz von Pferdesport Deutschland (FN), folgendes mit:
Im März 2026 wurde das Tiergesundheitsgesetz überarbeitet. Infolgedessen löst die neue Tierseuchenmeldeverordnung die Verordnungen über anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen ab. Im Rahmen dieser Anpassungen gab es einige relevante Änderungen im Pferdebereich, vieles ist im Grundsatz aber gleichgeblieben.
Die ehemalige “Anzeigepflicht” heißt nun “allgemeine Meldepflicht”, die ehemalige “Meldepflicht” nun “zusätzliche Meldepflicht”. Einige Krankheiten haben einen Statuswechsel erfahren und zur zusätzlichen Meldepflicht zählt nun auch EHV-1 sowie Equine Influenza.
Hierbei ändert sich für die Pferdebesitzer nichts.
Die Meldung über den positiven Erregernachweis erfolgt über öffentliche- und private Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen (Labore, die den Nachweis feststellen), sowie über die Tierärzte, sollten diese die Diagnose anderweitig zum Beispiel durch Schnelltests stellen. Bei diesen Tierkrankheiten kommt es nicht zur Bekämpfung mit staatlichen Maßnahmen, angestrebt wird hier ein statistischer Überblick über das Auftreten der Krankheiten.
Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt demnach keine behördlichen Maßnahmen, nur eine Erfassung der Krankheitsfälle.
Eine ausführliche Information über die Änderungen bzw. die aktuelle Gesetzeslage finden Sie hier.
