Maria Teresa Pohl stand mit Lennox U.S. an der Spitze der Junioren-Prüfungen in Kronberg.
Nach zwei Sichtungsturnieren in Hagen a.T.W. und Kronberg stehen nun die Nominierungen für den diesjährigen Preis der Besten der Dressur fest. Insgesamt 15 hessische Nachwuchstalente durften an den Sichtungen teilnehmen; 12 gingen an den Start.
Auf Hof Kasselmann in Hagen am Teutoburger Wald führte Valentina Pistner (Wetterauer RFV Friedberg) die Klasse der Jungen Reiter an. Die 21-jährige konnte mit Flamboyant OLD sowohl die Mannschaftsaufgabe mit 73,684%, als auch die Einzelwertung mit 74,737% für sich entscheiden.
In Kronberg am Taunus wurde der Schafhof ebenfalls zum Schauplatz harmonischer Dressurritte. In der ersten Wertungsprüfung der Junioren siegte Maria Teresa Pohl (RSV Burgwiesen Bürgeln) mit Lennox U.S. In der zweiten Wertungsprüfung belegte sie mit Lennox U.S. und Diaton die Plätze vier und sechs.
In der Klasse der Jungen Reiter erritt Carlotta Wendenburg (Bad Homburger RFV) in der ersten Wertungsprüfung mit ihrem Wallach Jaguar den zweiten Platz. Emma Elise Nielen (RFV Wiesbaden Erbenheim) sicherte sich mit Fazz vh Bloemenhof den siebten Platz.
Carlotta Wendenburg mit ihrem Wallach Jaguar.
Bei den Children zeigten sich Victoria Rempp (RFV Bad Soden) und Bordieu von ihrer besten Seite und wurden in der ersten Wertung mit Platz drei belohnt.
Feodora von Roeder (PSV Domäne Kinzigheimer Hof Bruchköbel) und ihr Hengst Morgensterns Delicius bewiesen sich in den Poiny-Prüfungen. Das Paar wurde mit Platz fünf in der Mannschafts- und Platz vier in der Einzelwertung belohnt. Nora Feldmann (RFV Wolfskehlen) ging gleich mit zwei Ponys an den Start. Mit Ihrem Erfolgspony Beauty W wurde sie in der ersten Wertungsprüfung sechste, mit Ihrem Neuzugang FS Capelli de Niro erritt sie den achten Platz. In der zweiten Wertung sicherte sie sich dann mit FS Capelli de Niro Platz zwei, mit Beauty wurde die 15-jährige siebte.
Nora Feldmann zeigt sich souverän auf Ihrem zweiten Turnier mit Neuzugang FS Capelli de Niro.
Somit haben sich folgende hessische Paare für den Preis der Besten vom 10. Bis 12. Mai in Warendorf qualifiziert:
Nominierte Children
Victoria Rempp mit Bordieu
Nominierte Junioren
Maria Teresa Pohl mit Diaton und Lennox U.S.
Nominierte Junge Reiter
Emma Elise Nielen mit Fazz vh Bloemenhof
Valentina Pistner mit Flamboyant OLD
Carlotta Wendenburg mit Jaguar 80
Nominierte Ponyreiter
Nora Feldmann mit FS Capelli de Niro und Beauty W
Feodora von Roeder mit Morgenstern´s Delicius
Wir wünschen den Reiterinnen bereits viel Erfolg in Warendorf.
Acht Förderprogramme für energetische Sanierung im Überblick
FN-Expertin Christiane Muhr hat einen Überblick über die verschiedenen Fördermittel und gibt Hilfestellungen bei Fragen dazu. Foto (c): FN/Boeker
Mit dem Projekt „Grüner Stall“ rückt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den Fokus auf biologische Vielfalt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Um eine Reitsportanlage möglichst ökologisch zu betreiben, ergeben sich Einspar- und Optimierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen: Die Nutzung von Wasser, Wärme und Strom, aber auch Möglichkeiten wie Strom selbst zu produzieren oder die energetische Sanierung von Gebäuden spielen hierbei eine Rolle. Doch wie können solche Projekte finanziert werden?
„Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Förderprogrammen – wir haben knapp 100 Programme zusammengetragen. Einige sind für das gesamte Bundesgebiet gültig, andere für einzelne Bundesländer. Vor einer Investition oder einem Bauvorhaben ist es in jedem Fall sinnvoll, sich im Vorfeld einmal zu informieren, denn man kann mit einer Förderung viel Geld sparen“, sagt Christiane Muhr, Mitarbeiterin der FN-Abteilung Pferdesportentwicklung.
Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude
Unter den bundesweiten Förderprogrammen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude). Möchten Vereine also das energetische Niveau von Gebäuden auf der Anlage verbessern, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Für energieeffiziente Gebäude gibt es den Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger dieser Wert, desto effizienter ist das Gebäude und umso weniger Energie wird verbraucht. Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit den entsprechenden Maßnahmen anfallen. Die Förderung kommt als Kredit mit Zinsverbilligung sowie als Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss. Für die Sanierung erhalten Vereine maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt pro Vorhaben, durch das eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, maximal zehn Millionen Euro. Energetische Fachplanung sowie Baubegleitung kann mit bis zu zehn Euro pro Quadratmeter gefördert werden und mit maximal 40.000 Euro pro Vorhaben. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Der Antrag für die Förderung muss vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden.
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen UmfeldMit Hilfe des Programms „Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“ können Reitvereine oder -betriebe, die Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen haben, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert sowohl strategische als auch investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Für die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung gibt es beispielsweise eine Förderung von bis zu 25 Prozent (bzw. 40 Prozent für finanzschwache Kommunen), für Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung von bis zu 30 Prozent (bzw. 45 Prozent für finanzschwache Kommunen). Anträge können ganzjährig über das Antragssystem „easy-Online“ gestellt werden. Der Link zum easy-Onlineantrag ist für jedes Programm individuell und immer in der
Förderdatenbank direkt bei dem jeweiligen Programm hinterlegt.
EU-Innovationsfonds
Bei dem EU-Innovationsfonds handelt es sich um einen Zuschuss. Dieser gilt als Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens. Auch das Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 soll hiermit unterstützt werden. Der Fonds fördert beispielsweise innovative erneuerbare Energieerzeugung und die Speicherung von Energie. Für den Zeitraum 2020 – 2030 soll sich der Fonds auf etwa 38 Mrd. Euro belaufen. Mit dem Fonds werden unter anderem bis zu 60 Prozent der Kapitalkosten bei kleineren Projekten bezuschusst. Anträge können infolge von regelmäßigen Aufrufen zum Einreichen von Projektvorschlägen bei der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) eingereicht werden. Zuschüsse aus diesem Programm können mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Auch dieses Förderprogramm erfolgt im Rahmen eines Zuschusses. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen Energieberatungen, die im Rahmen einer Investitionsentscheidung im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien stattfinden. Durch diese Energieberatungen sollen jährlich Energieeinsparungen von durchschnittlich 90 Megawattstunden (MWh) pro Kommune erreicht werden. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars beträgt. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über ein Online-Portal zu stellen. Es ist möglich, dass die Energieberater die Beantragung übernehmen. Die Beratung muss im Anschluss innerhalb der nächsten zwölf Monate durchgeführt werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn nach Abschluss der Beratung der Nachweis eingereicht wurde.
KfW-Programm Erneuerbare Energien
Bei dem KfW-Programm Erneuerbare Energien handelt es sich um ein Darlehen, welches öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Verbände oder Vereinigungen für Investitionen rund um erneuerbare Energien erhalten können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro möglich. Verschiedene Maßnahmen werden gefördert:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und -speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, der Antrag muss bei der Hausbank gestellt werden. Diese leitet den Antrag dann an die KfW Bankengruppe weiter.
Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Diese Förderung im Rahmen eines Darlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen bei Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Die Bank stellt zinsgünstige Kredite bereit, wenn beispielsweise in Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Photovoltaikanlagen, Bioenergie oder in Speicherung und Verteilung des Stroms aus solchen Anlagen investiert werden soll. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Das Darlehen kann bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden, der Antrag wird anschließend an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Diese Art von Bundesförderung stellt einen Zuschuss im Falle von Investitionen in Bestandsgebäude, die das energetische Niveau dieses Gebäudes verbessern, dar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt zudem Erweiterungen durch Anbau und Ausbau sowie die Umwidmung von Gebäuden von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude und umgekehrt. Gefördert werden beispielsweise:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Maßnahmen an Fenstern und Türen
- Maßnahmen an Anlagentechnik, z.B. Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden oder Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung, z.B. Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallen – hierzu gehören auch Kosten, die beispielsweise durch den Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung entstehen. Investitionen im Rahmen von Maßnahmen an Gebäudehüllen, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung gelten beispielsweise Fördersätze von bis zu 15 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei Nichtwohngebäuden bei 1000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche mit maximal fünf Millionen Euro. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein Darlehen, das Neubauten klimafreundlicher Nichtwohngebäude oder das erstmalige Erwerben dieser Gebäude unterstützt. Verantwortlich hierfür ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Förderfähig sind oben genannte Projekte, wenn es sich um Gebäude der Stufen „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ oder „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) handelt. Die Förderung gilt für Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen und auch für Eigenleistungen. Die Förderung findet im Rahmen eines Darlehens mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren statt und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. In der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ ist eine maximale Förderung von zehn Millionen Euro pro Vorhaben möglich, in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Förderung kann bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden und wird entsprechend an die KfW weitergeleitet.
Zusätzlich zu diesen vorgestellten bundesweiten Förderprogrammen gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten auch auf regionaler Ebene, die Vorhaben in diesem Bereich unterstützen und fördern. Eine Auflistung von weiteren bundesweiten Programmen gibt es bei der
Förderdatenbank. Informationen zu weiteren Förderprogrammen können bei Christiane Muhr, FN-Abteilung Pferdesportentwicklung, per Mail an
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"Experten-Talk" am 27. Mai - Online Fragen stellen
Zum Thema "Energie- und Kosteneinsparung" lädt die FN auch wieder zu einem kostenlosen Experten-Talk ein. Diese Online-Konferenz findet am 27. Mai von 19 bis 21 Uhr statt. Die rasant steigenden Energiepreise stellen besonders auch Pferdebetriebe und Vereine vor große Herausforderungen. Verschiedene Referenten geben beim Experten-Talk Tipps, Hilfestellungen und beantworten Fragen. Anmeldungen sind ab jetzt bei Eva Waniek per Mail an
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fn-press/Lina Meyer
Vom 08.-10. März 2024 war es so weit, auf dem Hofgut Kranichstein in Darmstadt fand die erste Hessische Meisterschaft im Vierkampf statt. Insgesamt fanden 86 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 13 hessischen Kreisreiterbünden ihren Weg nach Kranichstein, um sich miteinander zu messen und erstmalig auch um die Meisterschärpen zu kämpfen.
Der Wettkampf begann Freitagsnachmittags. Nach dem Training in der Prüfungshalle, bei dem die Reiter und ihre Pferde die Chance bekommen sollten, sich an die außergewöhnliche Atmosphäre zu gewöhnen, fiel auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Startschuss für das Laufen. Der von Bernd Bansa stellvertretend für das gesamte Organisationsteam ausgeführte Startschuss eröffnete neben dem Laufen symbolisch aber auch das gesamte bevorstehende Wettkampfwochenende. Vor dem Jagdschloss Kranichstein war sowohl bei den Vierkämpfern als auch bei den Eltern und Betreuern eine Mischung aus Anspannung und Motivation, Vorfreude und Euphorie zu spüren. So wurden alle Läuferinnen und Läufer mit Anfeuerungsrufen und Applaus bis ins Ziel begleitet. Der größte Jubel am Ende der 3000 Meter Strecke der Hessischen Meisterschaft galt Luca Thomas Glaeser (Lahn-Dill). Er ließ die Konkurrenz weit hinter sich und passierte nach 10:51 Minuten als Erster die Ziellinie. Mit 11:48 Minuten und 13:00 Minuten kamen mit Elisabeth Schneider und Johanna Achenbach zwei Reiterinnen aus dem Kreisreiterbund Marburg Biedenkopf als zweites und drittes ins Ziel. Über die 2000 Meter Strecke des Landesnachwuchsvierkampfes kam mit 08:06 Minuten Ida-Marie Jährling (Darmstadt-Dieburg) als Schnellste ins Ziel. Gerade einmal 4 zehntel Sekunden langsamer war Anouk Pensky (Kassel Stadt und Land 1), die damit Zweite wurde. Dritte wurde Jana Nolte (Marburg-Biedenkopf) mit 08:17 Minuten.
Der Samstagvormittag stand im Zeichen der Dressur. In den Mannschaftsdressuren der Klasse A und E wurden neben den Einzelleistungen auch die harmonische Erfüllung der Aufgabe als Mannschaft in einer Note bewertet. Die Einzelwertung in der Klasse A konnte Nele Bansa (Darmstadt-Dieburg 2) mit einer 7,8 für sich entscheiden. Zweite wurde mit 7,6 Marie-Luise Solf (Kassel Stadt und Land 2) vor Charlotte Werner (Darmstadt-Dieburg 1) mit 7,5. In der E-Dressur konnte Nele Reineck (Wetterau) mit einer 8,2, dicht gefolgt von Lea Mayr (Schwalm-Eder) mit 8,1 und Leya Lancee (Rhön-Vogelsberg) mit 8,0 überzeugen. Nachmittags machten sich die Teilnehmer und ihre Unterstützer auf den Weg nach Dieburg. Im neu renovierten Sportbad fiel ein Startsignal nach dem anderen und auch über die 50 Meter im Schwimmbecken kristallisierten sich Hessens beste Vierkämpfer heraus. Die schnellste in der Meisterschaft war mit 33,5 Sekunden Lena Schwarz (Kassel Stadt und Land 1) vor Nele Bansa (Darmstadt-Dieburg 2) mit 34,2 Sekunden und Ella Sofie Koch (Kassel Stadt und Land 1) mit 35,7 Sekunden. Im Landesnachwuchsvierkampf kam niemand an Elisa Sofie Otto (Kassel Stadt und Land 2) heran, die bereits nach 32,5 Sekunden am Beckenrand anschlug. Zweite wurde hier mit 37,2 Sekunden Anouk Pensky (Kassel Stadt und Land 1) vor Leya Lancee (Rhön-Vogelsberg) mit 41,0 Sekunden.
Am Samstagabend lud der Veranstalter zum Fraport-Abend in das Bürgerhaus in Wixhausen. Neben gutem Essen und dem Einmarsch der Kreisreiterbünde bekam jedes Team die Chance sich kurz vorzustellen. Allen Beteiligten wurde auf diese Weise ein lockeres Programm bei guter Atmosphäre geboten. Nach einigen Ehrungen kamen alle Vierkämpfer auf der Bühne zusammen um dem offiziellen Teil des Abends, gemeinsam mit Bernd Bansa, ein emotionales Ende zu bereiten. Zu der Melodie von „Über den Wolken“ sangen alle gemeinsam, das von Familie Bansa gedichtete und vertone, hessische Vierkampflied. Das, was den Vierkampf so Einzigartig macht, wurde in diesen Zeilen und in dieser Atmosphäre allen Gästen noch einmal auf eine besondere Art und Weise nähergebracht. Die Bedeutung von Spaß und Teamgeist wurde in den folgenden Stunden auf einer ständig prall gefüllten Tanzfläche von einer großen Menge an jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern zum Besten gegeben.
Sonntags stand mit dem Springen dann die letzte Disziplin des diesjährigen Vierkampfes auf dem Plan und damit für die Teilnehmer auch die letzte Chance noch einmal alles für das Team zu geben. Mit durchweg positiven Bildern konnten die Richter überzeugt werden. Im A Springen gelang das, Antonina Cammilleri (Bergstraße) mit einer Note von 8,7, am Besten. Zoey Weisel (Darmstadt-Dieburg 1) bekam eine 8,5 und Marie-Luise Solf (Kassel Stadt und Land 2) wurde mit einer 8,4 bewertet. Die höchste Note des Wochenendes, ein glattes sehr gut, wurde im E Springen mit einer 9,0 an Luna Emilia Koch (Kassel Stadt und Land 1) vergeben. Mit 8,8 und 8,6 wurden Maxima-Josephine Ernst (Hersfeld-Rotenburg 1) und Sara Lorenz (Marburg-Biedenkopf) in dieser Disziplin Zweite und Dritte.
Bei prall gefüllten Rängen sollten in der abschließenden Siegerehrung die neuen Meister gekürt und alle Platzierten gefeiert werden. In der Einzelwertung des Landesnachwuchsvierkampfes siegte Nele Reineck (Wetterau), vor Luna Emilia Koch (Kassel Stadt und Land 1) und Elisa Sofie Otto (Kassel Stadt und Land 2). In der Mannschaftswertung des Landesnachwuchsvierkampfes ging der Sieg an die Wiederholungstäter aus Kassel. Das Team Kassel Stadt und Land 1, bestehend aus Anouk Pensky, Alina Eichhorn, Luna Emilia Koch, Elisa Charlotte Schmidt und Mannschaftsführerin Lisa Marie Koch, konnte mit 16.670 Punkten die Schärpen als „Nachwuchsmeister“ entgegennehmen. Eine Besonderheit fand sich in diesem Jahr in der Rangierung auf Platz zwei. Diesen konnten sich gleich zwei Teams mit der identischen Gesamtpunktzahl von 15.937 Punkten sichern. Neben dem Team aus Main-Kinzigtal 1 mit Mannschaftsführer Ralph Eger und den Aktiven Sarah Bernshausen, Smilla Fee Hieb, Tiara Kramer und Lena Formann konnte außerdem das Team aus der Wetterau überzeugen. Mit Mannschaftsführerin Nancy Dilo durften sich auch Nele Reineck, Lennja Dilo und Paula Bachmann über den verdienten zweiten Platz freuen. In der Einzelwertung der ersten Hessischen Meisterschaft ging der Sieg an Nele Bansa (Darmstadt-Dieburg 2), vor Luca Thomas Glaeser (Lahn-Dill) und Lotta Kickartz (Marburg-Biedenkopf). In der Mannschaftswertung der Hessischen Meisterschaft ging Rang drei an den KRB Marburg-Biedenkopf unter der Leitung von Julia Grasemann und Janna Schautes. Elisabeth Schneider, Lotta Kickartz und Johanna Achenbach erkämpften sich 15.878 Punkte. Mit 15.879 Punkten und einem denkbar knappen Vorsprung von nur einem einzigen Punkt sicherte sich das Mix-Team von Charlotte Weber aus den Kreisreiterbünden Lahn-Dill und Bergstraße mit Cara Luise Langer, Lea-Sophie Radu, Luca Thomas Glaeser und Antonina Cammilleri den Titel des Vizemeisters. 16.280 Punkte, die höchste Punktzahl und damit den Sieg erkämpften sich Lilian Wagner, Nele Bansa, Signe Winkler und Sarah Faßmann. Somit darf sich das Team 2 aus Darmstadt-Dieburg unter der Leitung von Anke Hanstein „Hessenmeister 2024“ nennen.
In seiner Rede bedankte sich Dr. Wolfgang Kubens stellvertretend für den Pferdesportverband Hessen bei dem Veranstalterteam rund um Bernd Bansa, die diese rundum perfekte Veranstaltung in diesem beeindruckenden Ambiente möglich machten und die erste Hessische Meisterschaft im Vierkampf zu etwas ganz Besonderem machen konnten.
Neben dem Dank an den Veranstalter soll ein weiteres, nicht weniger bedeutendes Dankeschön an alle Mannschaftsführer, Eltern und Betreuer gerichtet werden, die so vielen Kindern, Jahr für Jahr, immer wieder ein besonderes und prägendes Erlebnis ermöglichen, an das sich alle Beteiligten noch lange und vor allem gerne zurückerinnern werden.
Für einige der hessischen Vierkämpfer geht der Weg noch weiter in Richtung Deutsche Meisterschaft in Krumke in Sachsen-Anhalt. Vom 12.-14. April 2024 werden Nele Bansa, Antonina Cammilleri, Luca Thomas Glaeser, Lotta Kickartz und Marie-Luise Solf um den Titel in der Deutschen Meisterschaft kämpfen. Im Bundesnachwuchsvierkampf gehen Luna Emilia Koch, Anouk Pensky, Nele Reineck, Lisa Sturm und Elisa Sofie Otto für Hessen an den Start.
Wir gratulieren allen Siegern und Platzierten aus Darmstadt-Kranichstein ganz herzlich und wünschen unserer Auswahl für Krumke alles Gute und viel Erfolg!
Bericht: Annika Dechert
Bilder: Nele Bansa
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FN-Online-Seminar erläutert Änderungen speziell für Pferdetransport
Ab 1. Dezember gelten neue Mautregeln. Foto (c) Adobe Stock/jro-grafik
Trotz intensiver Bemühungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) dies noch abzuwenden, betreffen die neuen Mautregeln auch den Transport von Turnier- und Freizeitpferden. Seit Dezember 2023 haben sich die Fahrten für Lkw über 7,5 Tonnen durch die Einführung von CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal verteuert. Ab 1. Juli 2024 sind dann auch zusätzlich Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Mautpflicht betroffen. Was sich ändert, speziell für Pferdetransporte und wer ab Sommer mautpflichtig ist, das erläutert Logistik-Experte Johannes Rennebaum in einem kostenlosen FN-Online-Seminar am 29. April.
Vorab gibt es hier schon einmal in verkürzter Form die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Mautpflicht ab 1. Juli 2024.
Warum ist jemand mautpflichtig?
Das Bundesfernstraßenmautgesetz unterscheidet zwei alternativen Begründungen für die Mautpflicht. Diese gilt einerseits für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die grundsätzlich für den Güterkraftverkehr geeignet und vorgesehen sind (1. Alternative) und/oder andererseits für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die im Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative). Dabei reicht es aus, wenn eine der beiden Begründungen erfüllt ist.
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
Aktuell muss für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mindestens 7,5 Tonnen und ab 1. Juli 2024 auch bei einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen bei allen Fahrten auf gebührenpflichtigen Strecken Maut entrichtet werden. Bei Fahrzeugkombinationen gilt nur dann die Mautpflicht, wenn das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Wer ist mautpflichtig? Macht es einen Unterschied, ob man privat oder ehrenamtlich mit dem eigenen Pferd eine Fahrt unternimmt oder ein Pferd gewerblich befördert?
Generell ist jeder mautpflichtig, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Transportleistungen erbringt (2. Alternative der Mautpflicht). Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Berufsreiter mit Kundenpferden zum Turnier fährt. Zahlen muss ab Juli aber auch, wer privat mit seinen Pferden unterwegs ist, sofern sein (Zug-)Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreitet (1. Alternative der Mautpflicht).
Gibt es eine Ausnahme für reine Pferdetransporter?
Nein. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz gelten Pferde als „Güter“ und fallen damit unter den Gütertransport. Daher sind auch Pferdetransporter mautpflichtig. Grund dafür ist, dass diese Fahrzeuge einen Aufbau haben, der zum Transport von Gütern (hier von Pferden) dient (1. Alternative der Mautpflicht).
Gibt es überhaupt eine Ausnahme?Ja. Unter gewissen Umständen können private Pferdetransporte (1. Alternative der Mautpflicht) von der Mautpflicht befreit sein, sofern das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination einen Wohnbereich von mindestens 50 Prozent aufweist. Diese Ausnahmeregeln sind sehr komplex. Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich daher aufmerksam das
Schreiben des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) durchlesen und sich gegebenenfalls gezielt beraten lassen.
Text: FN press
Energetische Sanierung und Sparmöglichkeiten für Reitbetriebe
Auch beim Waschen des Pferdes kann Wasser gespart werden. Foto (c): FN/Böker
Der Frühling ist da, die Sonne scheint und die Pferde werden gewaschen. Um als Verein, Betrieb oder Reiter Wasser einzusparen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Mit dem Projekt „Grüner Stall“ rückt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den Fokus auf biologische Vielfalt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Um eine Reitsportanlage möglichst ökologisch zu betreiben, ergeben sich Einspar- und Optimierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen: Die effektivere Nutzung von Wasser, Gas und Strom, aber auch Möglichkeiten wie Photovoltaikanlagen oder die Sanierung von Gebäuden spielen hierbei eine Rolle. Im ersten Teil der Serie geht es um das Thema Wasser sparen.
An verschiedenen Stellen in einem Reitbetrieb lässt sich Wasser sparen: Das Waschen der Pferde sollte auf das nötigste beschränkt und die Wasserhähne bei Nichtgebrauch stets zugedreht werden. Zudem ist eine Kontrolle der Wasserleitungen, Wasserhähne, Schläuche und Sanitäranlagen auf Dichtheit sinnvoll.
Reitplatz nicht in der Mittagssonne wässern
Auch das Bewässern der Plätze spielt eine große Rolle – wenn der Reitplatz während der Mittagssonne gesprengt wird, verdunstet ein großer Teil des Wassers. Daher sollte in den frühen Morgenstunden oder am Abend gewässert werden. Es sollte zudem darauf geachtet werden, die witterungsangepasste ausreichende Menge Wasser zum Bewässern einzusetzen. Dieses dringt so tiefer in den Boden ein und ist nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Dabei kommt es auch auf den Aufbau des Reitplatzes (Art der Tretschicht etc.) an. Wird der Platz nicht direkt im Anschluss an die Beregnung beritten, wirkt sich das positiv auf den Feuchtigkeitsgehalt aus, da das Wasser besser in die Tretschicht eindringen kann.
Wasser sammeln
Eine andere Möglichkeit, um Wasser zu sparen, ist, selbst Wasser zu sammeln. Dabei helfen beispielsweise Zisternen, die der Regenwasserspeicherung dienen. Regenwasser kann in einem Reitbetrieb unter anderem für die Bewässerung von Reitböden und zu Reinigungszwecken verwendet werden. Der Bau einer solchen Zisterne ist bis zu einer bestimmten Größe (oft ca. 50m³) im Regelfall nicht genehmigungspflichtig, außer die Zisterne erfüllt öffentliche Aufgaben (wie z.B. eine Regenrückhaltung), muss aber bei der lokalen unteren Wasserbehörde angemeldet sowie dem lokalen Wasserversorger angezeigt werden. Hier sollten Informationen zu den jeweiligen Bundesländern eingeholt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Regen- und Trinkwasser nicht in Kontakt kommen. Der Ertrag einer solchen Zisterne kann mithilfe der Dachfläche und der durchschnittlichen Regenwassermenge (abzüglich Verdunstung und Überlauf) geschätzt werden.
Brunnen bauen
Eine weitere Möglichkeit ist das Bohren eines Brunnens. Der Bau eines Brunnens muss bei der unteren Wasserbehörde angemeldet und genehmigt werden. Die Entnahmemenge kann limitiert sein, je nach Region und Behörde. Die Kosten für den Brunnenbau sollten vorab auf einen längeren Zeitraum umgerechnet werden, um abschätzen zu können, ob sich die Material- und Erstellungskosten lohnen. Hinzukommen ggf. Folgekosten wie Grundwasserabgaben, Abwassergebühren und ein mindestens jährlich zu erstellendes Wassergutachten.
Betriebe oder Vereine können sich auch an die jeweilige Kommune wenden, um dort abzuklären, ob es ggf. Sonderkonditionen für sie als Großabnehmer von Stadtwasser gibt.
Wasserzähler für draußen
Hilfreich ist zudem der Einsatz eines Wasserzählers für draußen - ohne Abwasser. Hiermit können Betriebe Geld einsparen, denn der Wasserzähler kann messen, wie viel Wasser draußen entnommen wird. Das dort versickernde Wasser verursacht keine Abwasserkosten. Das spart erheblich, denn eine Rechnung z. B. der Stadtwerke besteht zu 2/3 aus Abwasser-Kosten und nur ein Drittel sind die Kosten für das Frischwasser. Die Menge kann mit dem Wasserzähler ermittelt und – nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit dem zuständigen Versorger - später von der gesamt gelieferten Wassermenge abgezogen werden. Grundsätzlich ist es für Reitbetriebe ratsam, Zwischenzähler zu installieren und diese regelmäßig abzulesen und auszuwerten. So kann ermittelt werden, wo viel Wasser gebraucht wird und somit eventuell noch etwas eingespart werden kann.
Fördermöglichkeiten prüfen
Bei Bauvorhaben wie Zisternen oder Brunnen kann mit der jeweiligen Kommune/Baubehörde abgeklärt werden, ob Förderprogramme existieren, die den Bau zur nachhaltigen Wasserbeschaffung unterstützen. fn-press/Lina Meyer
"Experten-Talk" am 27. Mai - Online Fragen stellen
Zum Thema "Energie- und Kosteneinsparung" lädt die FN auch wieder zu einem kostenlosen Experten-Talk ein. Diese Online-Konferenz findet am ´27. Mai von 19 bis 21 Uhr statt. Die rasant steigenden Energiepreise stellen besonders auch Pferdebetriebe und Vereine vor große Herausforderungen. Verschiedene Referenten geben beim Experten-Talk Tipps, Hilfestellungen und beantworten Fragen. Anmeldungen sind ab jetzt bei Eva Waniek per Mail an
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