Besondere Bestimmungen und Gebührenordnung der LKH
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Anerkennung von Fremdveranstaltungen
Sicherung von Mindestanforderungen bei Fremdveranstaltungen
Als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht ist es oberstes Ziel der FN, den fairen Pferdesport zu fördern und zu schützen. Dieses Ziel ist im Rahmen von Pferdesportveranstaltungen aller Art besonders zu verfolgen. Aus diesem Grund stellt die FN detaillierte Regelungen zum Schutz des Tierwohls und des fairen Wettkampfes auf, etwa die LPO, die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport, die ADMR und die ADO. Indem diese Regelungen auch bei sämtlichen Pferdesportveranstaltungen beachtet werden, können Fairness, das Tierwohl, die Sicherheit von Pferdesportler und Pferd sowie die Integrität des Pferdesports gewahrt werden.
In den vergangenen Jahren gab es im Pferdesport einen enormen Zuwachs an Fremdveranstaltungen, also solchen Pferdesportveranstaltungen, die von der FN nicht anerkannt werden, weil sie den Regelungen der FN bzw. der FEI nicht entsprechen und damit der Schutz des Tierwohls und ein fairer, sicherer und integrer Wettkampf durch die FN nicht sichergestellt werden können. Um dieser Gefährdung entgegenzuwirken ist es unerlässlich, an die Veranstalter von Fremdveranstaltungen Mindestanforderungen zu stellen. Die FN bietet Fremdveranstaltern nun die Möglichkeit, ihre Veranstaltung durch die Erfüllung dieser Mindestanforderungen als Fremdveranstaltung anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung erfolgt gemäß der Ordnung für die Anerkennung von Fremdveranstaltungen. Sie sichert die Mindestanforderungen, welche sich aus den erklärten Zielen,
- dem Schutz des Tierwohls und
- der Sicherstellung eines fairen, sicheren und integren Sportwettkampfes
ergeben.
Antrag auf Anerkennung als Fremdveranstaltung
Zuständig für die Entscheidung über die Anerkennung einer regionalen Veranstaltung ist die jeweilige Landeskommission. Das entsprechende Antragsformular der LK Hessen finden Sie hier
Bei Bundesveranstaltungen sowie Veranstaltungen, bei denen die Veranstaltungsorte in verschiedenen Bundesländern liegen, entscheidet ausschließlich die FN über die Anerkennung als Fremdveranstaltung. Der Antrag erfolgt über das Antragsformular auf Anerkennung als Fremdveranstaltung.
Liste der anerkannten Fremdveranstaltungen
Bereits anerkannte Fremdveranstaltungen können in der Liste der anerkannten Fremdveranstaltungen eingesehen werden. Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert.
Geschäftsordnung der LKH