LPO-Änderungen ab 28. April 2011
LPO-Änderungen (Voltigieren) ab 01.01.2011
Fliegenschutz incl. Lärmschutz
Erläuterung zu LPO § 68 - Ausrüstung der Reiter; hier Vorbemerkung sowie A.II4. und C.I.1:
Gemäß Vorbemerkung zu § 68 LPO, letzter Satz sind "der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände grundsätzlich zugelassen".
Dies gilt auch für die Benutzung eines Reithelms in Dressurprüfungen mit ausgeschriebenen (internationalen) FEI Aufgaben (§68 A.II.4.) sowie der Teilprüfung Dressur bei Vielseitigkeits LP in GVS/CCI3* (§68C.I.1.).
Warendorf, 31.01.2012
OE
