LPO-Änderungen ab 28. April 2011

LPO-Änderungen (Voltigieren) ab 01.01.2011

Fliegenschutz incl. Lärmschutz

 

Erläuterung zu LPO § 68 - Ausrüstung der Reiter; hier Vorbemerkung sowie A.II4. und C.I.1:
Gemäß Vorbemerkung zu § 68 LPO, letzter Satz sind "der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände grundsätzlich zugelassen".

Dies gilt auch für die Benutzung eines Reithelms in Dressurprüfungen mit ausgeschriebenen (internationalen) FEI Aufgaben (§68 A.II.4.) sowie der Teilprüfung Dressur bei Vielseitigkeits LP in GVS/CCI3* (§68C.I.1.).

Warendorf, 31.01.2012
OE

 

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